Maßnahmen ab dem 23.11.2022

Schülerinnen und Schüler(n), bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist, ...

  • müssen sich nicht mehr absondern;
  • wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt; (weiterführende Informationen zum Distanzunterricht finden Sie im „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf S. 18 f.);
  • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske - 3 - freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  • dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist. 
  • Die Teststrategie an Schulen bleibt unverändert.
  • Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und in den Schulen Tätigen weiterhin Antigen-Selbsttests für die häusliche Testung zur Verfügung,

                                                                                                                                                         Löhnberg, 02.02.2021

Wichtige Informationen

 

Hinweisschreiben Umgang mit Videokonferenzsystemen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der anhaltenden Pandemielage werden im Schulbetrieb zur Durchführung des Unterrichts teilweise Videokonferenzsysteme eingesetzt. Leider wurde in den letzten Wochen bekannt, dass sich vereinzelt unbekannte Personen Zutritt zu Videokonferenzen verschafft haben (sogenanntes „Zoombombing“). Hierbei versuchen Unbefugte typische Konferenzkennungen oder häufiger genutzte Passwörter zu erraten, um sich einzuwählen. Eine weitere Möglichkeit für solche unautorisierten Zugriffe besteht aber auch darin, dass Konferenzkennungen bewusst an Dritte weitergegeben oder über Soziale Medien verbreitet werden.

Um solche Zugriffe in Zukunft zu vermeiden, werden seitens der Schulen verschärfte Vorkehrungen getroffen, beispielsweise Videokonferenzveranstaltungen mit Passwörtern zu versehen, die turnusmäßig gewechselt werden.

Angesichts dieser Vorfälle möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf den Umgang mit Videokonferenzsystem aufmerksam machen und Sie bitten, auch Ihr Kind hierfür zu sensibilisieren.

Insbesondere bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

 

·         Konferenzkennungen sowie Passwörter für Distanzunterricht mittels Videokonferenzsystemen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und insbesondere nicht auf Sozialen Medien veröffentlicht werden.

·         Eine Aufzeichnung oder Übertragung des Unterrichts an Dritte darf nicht erfolgen. Ein solches Verhalten kann gemäß § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein.

 

Weitere Informationen zum Jugendmedienschutz finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums.

https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz

 

Wir hoffen, dass es zu keinen Störungen während einer Videokonferenz kommt. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alessandra Schmitt